Die Kirchensteuer ist ein wesentlicher Aspekt des Kirchenaustritts. In der Schweiz zahlen Kirchenmitglieder Kirchensteuern, die von den Kantonen erhoben werden. Der Austritt aus der Kirche bedeutet, dass Sie von der Kirchensteuer befreit sind. Dies kann finanzielle Vorteile haben, jedoch sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Nach dem Kirchenaustritt sollten Sie sicherstellen, dass Sie beim Steueramt melden, dass Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig sind. Dazu benötigen Sie in der Regel eine Kopie Ihrer Austrittsbestätigung, die Sie vom Pfarramt erhalten. Die Steuerbehörden werden diese Information benötigen, um Ihre Steuersituation entsprechend anzupassen.

Der Austritt aus der Kirche hat auch Auswirkungen auf die Einträge in den öffentlichen Registern. Sie sollten das Einwohneramt und das Registeramt darüber informieren, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind, um sicherzustellen, dass Ihre Religionszugehörigkeit korrekt aktualisiert wird. Einige Menschen entscheiden sich dafür, einen Austrittsbrief oder eine offizielle Kirchenaustritts-Erklärung zu verfassen. Dies ist zwar keine Pflicht, kann jedoch helfen, Ihre Beweggründe für den Austritt zu dokumentieren und klarzustellen. Es kann auch eine persönliche Form des Abschlusses sein.