Kirchenaustritt Schweiz: Das Wichtigste im Überblick

 
Der Kirchenaustritt in der Schweiz ist ein
bedeutendes und oft diskutiertes Thema für viele Kirchenmitglieder der
Landeskirchen (evangelisch-reformiert und römisch-katholisch).
Er ermöglicht den Austritt aus der Kirche für
die ganze Schweiz und beendet damit die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer.
 

Vorlage und Ablauf des Kirchenaustritts

 
Der Austritt aus der Kirche steht jedem volljährigen Bürger frei und kann in der Regel ohne grossen Aufwand erledigt werden. Dazu ist ein schriftliches Gesuch (Brief) an die zuständige Kirchenpflege oder lokale Kirchgemeindebehörde notwendig.
 
* Der Kirchenaustritt erfolgt durch die Zustellung des Austrittsbriefs an die Kirchgemeinde am Wohnort.
* Eine Begründung für den Austritt ist freiwillig und nicht zwingend erforderlich.
* Muster und Kirchenaustritt Vorlagen sind im Internet verfügbar und erleichtern das formelle Schreiben.
* Für eine schnelle und zuverlässige Abwicklung bieten Dienstleister Kirchenaustritt -Unterlagen zum Download an.
 
> Tipp: Das Senden des Austrittsbriefs per Einschreiben wird oft empfohlen (z.B. Im Kanton Luzern ), um einen Nachweis über die Zustellung und das Datum zu haben.
 

Konsequenzen und Besonderheiten des Austritts

 
Ein Austritt hat neben der finanziellen Entlastung (keine Kirchensteuer mehr) auch Konsequenzen bezüglich der Rechte und Pflichten innerhalb der Kirchgemeinde:
 
* Man verliert das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten.
* Die Möglichkeit, kirchliche Ämter zu bekleiden, entfällt.
* Der Anspruch auf bestimmte Sakramente (z.B. kirchliche Trauung, Patenschaft) oder kirchliche Dienstleistungen (z.B. Beerdigung nach kirchlichem Ritus) kann entfallen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
 
> Achtung: Ein temporärer Kirchen-Austritt , beispielsweise nur für eine kirchliche Hochzeit, ist nicht üblich und nicht im Interesse der Kirche.
 

Regulierung und Kirchensteuer in den Kantonen

 
Die offizielle Durchführung und die Höhe der Kirchensteuer sind in der Schweiz kantonal reglementiert und können sich stark unterscheiden:
 
* Der Kirchenaustritt ist die behördliche Änderung der Konfessions-Zugehörigkeit (z.B. Im Kanton Basel ).
* Nach dem amtlichen Austritt informiert die Kirchgemeinde die Wohngemeinde, welche die Änderung für die Steuererklärung berücksichtigt.
* Die Zahlung der Kirchensteuer endet in der Regel am Ende des Monats, in dem der Austritt erfolgte, oder per Ende Jahr (dies variiert je nach Kanton).
 

Austritt von Kindern und Familie

 
Der Austritt betrifft grundsätzlich nur die volljährigen Personen. Sollen auch Kinder aus der Kirche austreten, muss dies im Austrittsbrief ausdrücklich erwähnt werden und unterliegt besonderen Voraussetzungen (z.B. gemeinsames Sorgerecht).
 
Nach Eingang des Austritts bei der Kirche bestätigt die lokale Kirchenbehörde das Austritts-Datum an die austretende Person. Alle Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden.