Nach dem Austritt aus der Kirche sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich beim Steueramt anmelden und angeben, dass Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig sind. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie keine unnötigen Steuern zahlen. Die Steuerbehörden benötigen in der Regel eine Kopie Ihrer Austrittsbestätigung, die Sie vom Pfarramt erhalten, um die steuerliche Änderung vorzunehmen. Ein Austritt aus der Kirche hat auch Auswirkungen auf andere Aspekte Ihres Lebens, wie die Informationen in den amtlichen Registern. Das Einwohneramt und das Registeramt müssen über Ihren Kirchenaustritt informiert werden, um sicherzustellen, dass Ihre Religionszugehörigkeit korrekt erfasst ist.

Wenn Sie Ihren Austritt aus der Kirche erledigt haben, sollten Sie sich auch überlegen, ob Sie einen Austrittsbrief oder eine offizielle Kirchenaustritts-Erklärung verfassen möchten. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann jedoch hilfreich sein, um Ihre Gründe für den Austritt zu dokumentieren und zu erklären. Sie können dies auch als persönlichen Abschluss sehen. Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz öffentlich-rechtlich geregelt, da die Kirchen öffentlich-rechtliche Organisationen sind. Dies bedeutet, dass Ihre Kirchenmitgliedschaft im offiziellen Register erfasst ist und entsprechend behandelt wird. Ihr Austritt wird also von den zuständigen Stellen erfasst und verwaltet.